Garantie
Der Service der AUDI AG und der AMAG Import AG lässt Sie nicht im Stich. Ein dichtes Netz von Audi Partnern sichert Ihnen kompetente Betreuung sowohl bei routinemässigen Inspektionen als auch im Notfall. Darüber hinaus bieten wir Ihnen massgeschneiderte Versicherungen und Services rund um den automobilen Alltag.
• 2 Jahre Garantie für Fehlerfreiheit geleistet.
Sie verstehen, dass natürlicher Verschleiss und Schäden durch Überbeanspruchung, unsachgemässe Behandlung oder unzulässige Änderungen von der Garantie ausgeschlossen sind. Garantieansprüche erlöschen ausserdem, wenn am Fahrzeug Schäden entstehen, die auf nicht von der AUDI AG freigegebene Teile bzw. Zubehör oder auf die Nichtbeachtung der Reparatur und Wartungsvorschriften zurückzuführen sind.
Voraussetzung für eine Leistung aus der Garantie ist, dass alle Wartungs-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Hierzu zählen auch produktverbessernde oder korrigierende Massnahmen die aus einem angeordnet Rückruf oder aus einer vorgeschriebenen Servicemassnahme resultieren. Diese Massnahmen können ohne Rückfrage gemäss Herstellervorgabe umgesetzt werden.
• Eine Verringerung der Kapazität der Batterieleistung innerhalb des Garantiezeitraums ist bauteilbedingt und stellt keinen Mangel im Sinne dieser Garantie dar.
• Die Garantie für die Hochvoltbatterie gilt nicht, sofern der Mangel dadurch entstanden ist, dass die Batterie nicht ordnungsgemäss genutzt, behandelt oder gewartet wurde. Dieses gilt insbesondere für das Laden der Batterie.
• Ergänzend gelten, abgesehen von der Dauer der Garantie, alle umseitig abgedruckten Bestimmungen zur Audi Garantie (Voraussetzungen, Massstab für die Mangelfreiheit, Ausschlussgründe, Abwicklung der Ansprüche, Inkrafttreten und Beginn der Laufzeit der Garantie, Geltungsbereich etc.) entsprechend für die Hochvoltbatterie.
¹) Plug-in-Hybrid Electric Vehicle
²) Battery Electric Vehicle
• 3 Jahren nach Auslieferung keine Lackmängel und
• 12 Jahren nach Auslieferung keine Karosserieperforationen durch Korrosion auftreten.
Sollten dennoch derartige Schäden entstehen, werden sie durch Instandsetzung ohne Berechnung der Lohn- und Materialkosten durch jeden autorisierten Audi Partner in Europa beseitigt.
Garantieansprüche bestehen nicht, wenn
• diese Schäden auf äussere Einwirkung oder unzureichende Pflege zurückzuführen sind oder
• Schäden an der Karosserie oder am Lack nicht rechtzeitig und fachgerecht nach Herstellervorschrift beseitigt wurden oder
• Korrosionsschäden im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass bei Karosserieinstandsetzungen keine Audi Original Teile® verwendet wurden.
• 3 Jahre Lack-Gewährleistung
• 12 Jahre Gewährleistung gegen Karosserieperforationen durch Korrosion
• 2 Jahre Gewährleistung auf alle Audi Original Teile und auf das AMAG Import-Zubehörprogramm
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Audi Swiss Service Package+
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Nach ASSP+ für das 4. und 5. Jahr. Damit Sie weiterhin entspannt, sicher und kostentransparent Audi fahren.
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