Motorenleistungssteigerung ABT by AMAG

Im Bereich Motorenleistungssteigerung arbeitet ABT Sportsline schon über 15 Jahre eng mit der AMAG zusammen.

Ein grosser Vorteil für alle, die sich dafür entscheiden, einem neuen Modell oder einem neuen Motor ein paar PS mehr zu spendieren. Die AMAG Bern lädt die neuen Motorkenndaten auf das Steuergerät und prüft das Resultat: Die Leistungssteigerung sollte im Rahmen der gesetzlich erlaubten +20 % liegen.

Die Modifikation muss beim Kant. Strassenverkehrsamt gemeldet und im Fahrzeugausweis eingetragen werden (im Preis nicht inbegriffen). Das ist problemlos möglich: Die ABT by AMAG Leistungssteigerungen sind für die Schweiz homologiert und im Strassenverkehr zugelassen. Und schon können Sie die neuen Leistungsreserven geniessen, sich über die spontane Kraftentfaltung freuen und zügig überholen.

Wir sind hervorragend geschult, kennen die Fahrzeugmodelle und Motoren der jeweiligen Marken und wissen genau, wie wir die Extra-PS aus dem Triebwerk herausholen können, ohne dass die Alltagstauglichkeit und die Standfestigkeit darunter leiden.

Und selbstverständlich läuft die volle AMAG Gewährleistung auf Fahrzeug und Motor weiter.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns, Sie umfassend beraten zu können.
Frau Romina Wittwer für VW und ŠKODA: Tel. +41 31 337 56 77, E-Mail: romina.wittwer@amag.ch
Herr Vincenzo Aquaro für Audi: Tel. +41 31 337 56 10, E-Mail: vincenzo.aquaro@amag.ch



AMAG Automobil und Motoren AG AMAG Bern

Kontakt

Wankdorffeldstrasse 60, 3014 Bern
Tel.+41 31 337 55 11
Fax+41 31 337 55 56
amag-bern@amag.ch

Verkauf

Montag08:00 - 18:30
Dienstag08:00 - 18:30
Mittwoch08:00 - 18:30
Donnerstag08:00 - 18:30
Freitag08:00 - 18:30
Samstag09:00 - 16:00
Sonntaggeschlossen

Kundendienst

Montag07:00 - 12:1513:15 - 18:00
Dienstag07:00 - 12:1513:15 - 18:00
Mittwoch07:00 - 12:1513:15 - 18:00
Donnerstag07:00 - 12:1513:15 - 18:00
Freitag07:00 - 12:1513:15 - 17:30
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.ch/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.